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B / BF17

Sie dürfen Kraftfahrzeuge mit Automatik-, sowie Schaltgetriebe bis 3500 kg zGM fahren. Sowie Anhänger bis 750 kg zGM ziehen, Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 3500 kg nicht überschreitet. Befördern dürfen Sie 8 Personen + Fahrer.

Die Ausbildung, sowie Prüfung, findet auf einem Schaltfahrzeug statt.

Hierbei orientieren wir uns am Fahraufgabenkatalog.

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  • Klasse B: 18 Jahre
    (Beginn, mit 17,5 Jahren)
  • Klasse BF17: 17 Jahre
    (Beginn: 16,5 Jahre)
  • Eingeschlossene Klassen: AM + L
  • Bei Ersterteilung: 12 x 90 Minuten (bei Erweiterung 6 x 90 Minuten)
  • Zusatzstoff: 2 x 90 Minuten
    theoretische Prüfung
  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 5 x 45 Minuten
  • Autobahnfahrt: 4 x 45 Minuten
  • Nachtfahrt: 3 x 45 Minuten
  • praktische Prüfung
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
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B 78

Der reine Automatikführerschein. Hiermit dürfen Sie Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe mit einer zGM bis 3500 kg fahren. Sowie Anhänger bis 750 kg zGM ziehen, Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 3500 kg nicht überschreitet. Befördern dürfen Sie 8 Personen + Fahrer.

Die Ausbildung, sowie Prüfung, findet auf einem Automatikfahrzeug statt.

Nach bestandener Prüfung, Eintragung der Schlüsselzahl 78, beschränkt den Fahrer auf Automatikgetriebe. Schaltfahrzeuge dürfen nicht geführt werden.

Mindestalter

  • 18 Jahre, beim begleitenden Fahren
  • 17 Jahre Ausbildungsbeginn,
    jeweils 1/2 Jahr vorher.
  • Eingeschlossene Klassen: AM + L

Stundenpensum Theorie

  • Bei Ersterteilung: 12 x 90 Minuten (bei Erweiterung 6 x 90 Minuten)
  • Zusatzstoff: 2 x 90 Minuten
  • theoretische Prüfung

Praxis

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 5 x 45 Minuten
  • Autobahnfahrt: 4 x 45 Minuten
  • Nachtfahrt: 3 x 45 Minuten
  • praktische Prüfung

Voraussetzungen

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

BE

Mit der Klasse BE dürfen Sie Kombinationen bestehend aus Zugfahrzeug (max. 3500 kg zGM) und Anhänger (max. 3500 kg zGM) fahren.

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Mindestalter

  • 17 Jahre beim begleiteten Fahren
    (Beginn 16,5 Jahre)

Stundenpensum

  • Keine theoretische Ausbildung

Übungsstunden nach Bedarf

  • Überlandfahrt: 3 x 45 Minuten
  • Autobahnfahrt: 1 x 45 Minuten
  • Nachtfahrt: 1 x 45 Minuten
  • Nur praktische Prüfung

Voraussetzungen

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
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B 96

Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug von max. 3500 kg zGM und einem Anhänger von mehr als 750 kg zGM fahren, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination aus Zugfahrzeug und Anhänger mehr als 3500 kg beträgt, aber 4250 kg nicht überschreitet.

Mindestalter

  • 18 Jahre (Beginn 17,5 Jahre)
  • 17 Jahre beim begleiteten Fahren (Beginn 16,5 Jahre)

Stundenpensum

  • Mindestens 7 Stunden, davon:
  • Theoretischer Mindestunterricht: mindestens 2,5 Stunden a 60 Minuten

Praktischer Mindestunterricht

  • Mindestens 3,5 Stunden a 60 Minuten
  • 1 Fahrstunde a 60 Minuten
  • KEINE Prüfung, nur Fahrerschulung

Voraussetzungen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
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